Digitale Medien in der Kita?

Muss das sein?

Kinder begegnen digitalen Medien überall im Alltag.

Egal, ob zu Hause, beim Einkaufen, später in der Schule usw.
Daher ist es notwendig, dass Kinder bereits frühzeitig an einen richtigen und kompetenten Umgang mit den digitalen Medien herangeführt werden, sodass sie später mit Medien kompetent durch das Leben gehen. 

Gesetzliche Grundlage der Medienbildung

Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan:

Das Ziel, Kinder dabei zu begleiten, einen kompetenten Umgang mit Medien zu haben, 

ist im Bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) unter Punkt 7.4 „Informations- und Kommunikationstechnik, Medien“ verankert. Damit ist dies ein gesetzlicher Auftrag für die Kindertageseinrichtungen in Bayern.
In den Bildungs- und Erziehungsplänen der anderen Bundesländer ist dieser Punkt ebenfalls vorhanden. 

Quelle:
Bayrischer Bildungs- und Erziehungsplan
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziale

10. Auflage – 2019

Auch in der UN-Kinderrechtskonvention lässt sich das Thema Medien finden. 
So beispielsweise in Artikel 17: „Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz“.
In diesem Artikel geht es darum, den Kindern den Zugang zu den Medien möglich zu machen, sie aber auch durch Richtlinien und Gesetze vor möglichen Gefahren zu schützen.
In weiteren Artikel der UN-Kinderrechtskonvention lässt sich das Thema Medien entdecken, so unter anderem im
Artikel 28 (Recht auf Bildung), Artikel 29 (Bildungsziele), Artikel 31 (Beteiligung an Freizeit).
Weiter Informationen hierzu finden Sie unter der 2. Quelle.

(Kinder haben Rechte – auch bei der Mediennutzung!)

Quelle:
Kinder haben Rechte – auch bei der Mediennutzung!:
Hier lesen
geöffnet am 09.11.2022

 

Übereinkommen über die Rechte des Kindes:
Übereinkommen über die Rechte des Kindes – Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Hier lesen

geöffnet 09.11.2022

Teilelemente/Bildungsbereiche der Medienkompetenz

Bedeutet, das Reflektieren der genutzten Medien und das kritische Hinterfragen der damit gewonnen Informationen.

Die Frage, ob der Einsatz des verwendeten Mediums notwendig war und wie bin ich damit umgangen?
Welche Information habe ich bekommen, sind diese überhaupt glaubhaft?
Kann ich sie mit meinem Werten überhaupt in Verbindung bringen? 

Das Wissen über die unterschiedlichen vorhandenen Medien (analog & digital), dessen Aufbau und deren sachgemäßen Verwendung.

Beispielsweise:
Das theoretische Sachwissen darüber, was man alles mit einem Handy machen kann und die Fähigkeit dieses auch bedienen zu können. 

Das Wissen über die Nutzung als Konsument, z. B. durch das Schauen eines Films, Lesen eines Buches usw.
Hier erfolgt die Mediennutzung einseitig.

Die andere Form der Mediennutzung ist interaktiv.
Hierbei kommt man mit einem Gegenüber in Kontakt. 
Beispielsweise durch ein „gefällt mir“, den Austausch in einem Chat oder Webinar.

Mediengestaltung hat als Ziel, selbst Medien zu produzieren.
Angefangen bei Bild- oder Tonaufnahmen, gestalten von eigenen Büchern, Coding bis zum Entwickeln von eigene neuen Ideen.
Dies alles unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Werte und Rechte (Grundrechte/Datenschutz usw.).

Literatur & Quellen:

Bayerisches Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales
10. Auflage – 2019

 Band 1. Tübingen 1997

Susanne Roboom

Beltz Verlag

1. Auflage 2017

Antje Bostelmann
Bananenblau Verlag – 2019

Christoph Horner
Don Bosco Verlag 
1. Auflage, München 2021

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